1. Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen „Förderverein Sollstedter Hallenbad e.V“. Er hat seinen Sitz in Sollstedt und ist beim Registergericht des Amtsgerichts Nordhausen eingetragen.
Satzung des Fördervereins
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das jeweilige Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Ziel des Vereins ist alle Maßnahmen und Aktivitäten zum Erhalt der Schwimmhalle, sowie die materielle und ideelle Weiterentwicklung dieser Sportstätte zu unterstützen.
2. Der Verein macht sich weiterhin zur Aufgabe, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten des Hallenbades zu erhalten und zu fördern, um die sinnvolle Freizeitgestaltung speziell der Kinder und Jugendlichen für ihre Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann werden, wer den Zweck des Vereins unterstützt und vom Vorstand des Vereins mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen wird, mithin können Einzel- und juristische Personen (Firmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts) Mitglied werden.
2. Die Mitgliedschaft beginnt, wenn das Mitglied auf schriftlichen Antrag hin mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Vorstandes in den Verein aufgenommen wird.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Er kann zum Ende des Geschäftsjahres mit 4-wöchiger Kündigungsfrist erfolgen.
5. Der Ausschluss erfolgt, wenn sich das Mitglied vereinsschädigend verhält.
6. Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet die Vorstandschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
7. Diese Entscheidung bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
8. Jedes Mitglied hat eine Stimme auf der Mitgliederversammlung.
§ 4 Mitgliedsbeiträge und Spenden
1. Jedes Mitglied entrichtet Mitgliedsbeiträge. Der Beitragssatz und die Fälligkeit werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Es ist in das freie Ermessen des Mitglieds gestellt, auch einen höheren Mitgliedsbeitrag zu leisten.
2. Spenden können auch von Nichtmitgliedern geleistet werden. Beiträge und Spenden sind Steuer begünstigt; dem Einzahler wird eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt erteilt.
§ 5 Sicherung der Gemeinnützigkeit
1. Alle Einnahmen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufhebung bzw. Auflösung des Vereins keinerlei Leistungen zurück, die als Beiträge, Spenden oder Sachwerte eingebracht wurden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 6 Organe
1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens jährlich vom Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung vom, stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Die Einladung ergeht mindestens eine Woche vorher in schriftlicher Form unter Mitteilung der Tagesordnung. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
2. Auf schriftlichen Antrag von einem Drittel der Mitglieder des Vereins oder von zwei Mitgliedern des Vorstandes hat der Vorsitzende und im Fall seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende innerhalb eines Monats eine außer ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die außerordentliche Versammlung hat die gleichen Rechte wie die ordentliche Versammlung.
3. Die Mitgliederversammlung ist in den vorgenannten Fällen sowie dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
4. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) die Wahl des Vorstandes,
b) die Wahl der Kassenprüfer,
c) die Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes,
d) die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer,
e) die Entlastung des Vorstandes,
f) die Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende leitet die Versammlung. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Leiter der Versammlung und dem Schriftführer oder einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift auf zunehmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Mitgliederversammlung.
5. Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung der Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder erforderlich. Der Beschluss über die Auflösung kann erfolgen, wenn die Hälfte aller Vereinsmitglieder in der Versammlung anwesend ist. Ist weniger als die Hälfte der Mitglieder erschienen, so ist eine zweite Versammlung frühestens nach Ablauf eines Monats einzuberufen, in der die Auflösung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlossen werden kann. Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins müssen als besondere Punkte der Tagesordnung unter Hinweis auf die Besonderheiten der Abstimmungserfordernisse angegeben sein.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden dem/der stellvertreten den Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in.
2. Der Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung berechtigt, soweit der Geschäftswert 1.000,00 Euro nicht übersteigt. Über höhere Geschäftswerte entscheiden die Mitglieder des Vorstands gemeinsam.
3. Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen des Vereins.
4. Der Vorsitzende des Vereins bleibt 2 Jahre im Amt und wird dann neu gewählt. Alle anderen Vorstandsmitglieder werden für 3 Jahre gewählt, um eine Übergangsphase zu ermöglichen.
5. Das Amt der gewählten Vorstandmitglieder endet durch
a) Abberufung durch die Mitgliederversammlung
b) Beendigung der Mitgliedschaft,
c) durch Tod.
6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder bei Vorstandssitzungen anwesend ist. Alle Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Für den Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes gilt die Sonderregelung nach § 3 Abs. 6.
7. Beschlüsse des Vorstandes können auf schriftlichem Wege herbeigeführt werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren widerspricht.
8. Über die Vorstandssitzungen, insbesondere über die Beschlüsse des Vorstandes, werden Niederschriften angefertigt, die vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet werden müssen.
9. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
10. Scheiden Vorstandsmitglieder im Laufe ihrer Amtszeit aus, so kann der Vorstand aus der Reihe der Mitglieder des Vereins für den Rest der Amtszeit Vertreter bestellen. Sinkt die Zahl der von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglieder unter die Hälfte, so hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand zu wählen.
11. Sinkt die Mitgliederzahl des Vereins unter 10, betreibt der Vorstand die Auflösung des Vereins.
§ 9 Kassenprüfung
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die berechtigt und verpflichtet sind, die Kassenprüfung des Vereins laufend zu überwachen. Die Kassenprüfer haben über ihre Tätigkeit der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 10 Ehrenmitglieder
1. Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich um das Hallenbad oder den Verein besondere Verdienste erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der Vereinsmitglieder, ohne zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein.
§ 11 Auflösung
1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung gem. § 7 Abs. 4.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines satzungsmäßigen Zwecks entscheidet der Vorstand über die Verwendung der vorhandenen Mittel. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall ist das Vermögen zu steuer begünstigenden Zwecken zu verwenden und einer gemeinnützigen Einrichtung zuzuführen. Beschlüsse dürfen daher erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
In der ordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins „Sollstedter Hallenbad e.V.“
wurde die vorliegende Satzung von den anwesenden Mitgliedern einstimmig verabschiedet.
Sollstedt, den 21.08.2007
Impressum
Förderverein Sollstedter Hallenbad e.V.
Ernst-Thälmann-Str. 11a
99759 Sollstaedt
Telefon: +49 36338 60218 Fax: +49 36338 43101
E-Post: fv.schwimmhalle@web.de
Bankverbindung: Kreissparkasse Nordhausen
Kto: 300 25 769
BLZ: 820 540 52
Verantwortlicher Redakteur:
Dirk Zielinski - ComputerService Zielinski
Telefon: +49 36338 50486
Für den Inhalt verantwortlich:
Förderverein Sollstedter Hallenbad e.V.
Vorstand: Herr Wolfgang Reinhardt, Herr Jörg Siese, Herr Hans-Peter Findeisen
© COPYRIGHT UND BILDRECHTE:
Alle Rechte vorbehalten. Texte, Bilder, Grafiken und deren Anordnung auf dieser Homepage unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Websites darf ohne unsere Zustimmung nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
LINKS:
Dieses Internet-Angebot enthält Links zu anderen Web-Sites. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten haben. Für den Inhalt dieser Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich vom Inhalten fremder Seiten, die über Links erreichbar sind. Wir machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen. Sie sind als Serviceangebot gedacht und sollen Ihnen lediglich Hilfestellung bei der Suche nach weitergehenden Informationen geben. Diese Erklärung gilt für alle verwendeten Links auf unserer Homepage. Mit der Bereitstellung der Links verbinden wir ausdrücklich keine Werbung und Haftung für Produkte, Dienstleistungen oder Angebote Dritter. Sollten Sie beim Surfen auf unserer oder auf der Seite eines Betreibers, den Sie durch einen Link von dieser-Seite erreicht haben, rechtswidrige Inhalte entdecken, bitten wir umgehend um Nachricht! Eine Änderung oder Ergänzung unserer Hinweise auf dieser Seite behalten wir uns jederzeit vor.
DATENSCHUTZ:
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Internetseite. Selbstverständlich schützen wir bei der elektronischen Verarbeitung ihrer persönlichen Daten Ihre Privatsphäre durch Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Wir verarbeiten ihre persönlichen Daten, die beim Besuch unserer Webseiten erhoben werden, vertraulich. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt. Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, speichern wir standardmäßig den Namen Ihres Internet Service Providers, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, die Webseiten, die Sie bei uns besuchen sowie das Datum und die Dauer des Besuches. Nach einem Jahr werden diese Daten automatisch gelöscht. Um unsere Webseiten optimal gestalten zu können, verwenden wir aktive Komponenten wie z.B. JAVA Script. Über Ihre Browser-Einstellungen können Sie die Annahme von Java Script auch ablehnen. Auswertungen werden ausschließlich anonymisiert vorgenommen und dienen dazu, unser Internetangebot weiter zu verbessern.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen von Bewerbungen, Beschwerden, etc. zur Verfügung stellen, werden ausschließlich zur Abwicklung derselben erhoben, verarbeitet oder genutzt. Nach Zweckerfüllung werden diese Daten gelöscht.
WICHTIGE INFORMATION:
Wir bieten Ihnen aus Kundendienstgründen den schnellen Weg über E-Mail und Kontaktformulare an. Wir weisen Sie aber ausdrücklich darauf hin, dass die Vertraulichkeit von Daten, die Sie uns mit den unverschlüsselten E-Mails übersenden, gegenüber Dritten nicht gewährleistet ist. Sicherheitsprobleme von E-Mails im http-Modus können auf dem Datenübertragungsweg entstehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen für die Übermittlung besonders vertraulicher und sensibler Daten wie bisher den Postweg zu wählen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann der Förderverein keine generelle Gewährleistung für die Angebote, Dienstleistungen und Informationen der Website übernehmen. Der Förderverein schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
TECHNISCHE HINWEISE: Unsere Internetseiten sind für eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixeln oder höher optimiert. Unser Internetangebot ist für den Einsatz von Netscape Navigator ab Version 6.0 und Microsoft Internet Explorer ab Version 5 konzipiert. Die volle Funktionalität unserer Seiten ist nur gewährleistet, wenn Ihr Browser Java Scripts akzeptiert.